Private Zertifizierung durch Quality Overview · Zertifikate öffentlich verifizierbar
QUALITY OVERVIEW
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RECHTLICH · AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Arbeitsfassung

Vertragsgrundlagen für Beratungs-, Audit- und private nicht akkreditierte Zertifizierungsleistungen von Quality Overview.

Arbeitsfassung - juristische Prüfung vor Verwendung erforderlich. Die konkrete Vertragsgestaltung, Haftung, Gewährleistung und Zielgruppe müssen anwaltlich geprüft werden.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen sollen Verträge über Managementsystem-Beratung, Gap-Analysen, interne Prüfunterstützung, private Audits und private nicht akkreditierte Zertifizierung strukturieren. Abweichende Leistungen werden im Angebot definiert.

2. Leistungsumfang und Scope

Verbindlich sind Angebot, Auftragsbestätigung und schriftlich definierter Scope. Normen, Ausgaben, Standorte, Organisationseinheiten und konkrete Deliverables werden benannt. Änderungen benötigen dokumentiertes Change Control.

3. Nicht akkreditierte Zertifizierung

Soweit eine Zertifizierung durch Quality Overview beauftragt wird, handelt es sich um eine private, nicht akkreditierte Zertifizierung. Der Auftraggeber ist für die Prüfung verantwortlich, ob sein konkreter Verwendungszweck eine akkreditierte Zertifizierung verlangt; Quality Overview weist bei erkennbaren Anforderungen auf diese Grenze hin.

4. Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt richtige und vollständige Informationen, Zugang zu relevanten Personen und Nachweisen sowie vereinbarte Termine bereit. Verdeckte wesentliche Sachverhalte können Audit- oder Zertifizierungsentscheidungen beeinflussen.

5. Vergütung und Festpreis

Ein Festpreis gilt nur für den schriftlich definierten Scope und die genannten Annahmen. Zusätzliche Standorte, Normen, erhebliche Umfangserweiterungen oder vom Auftraggeber verursachte zusätzliche Leistungen können nach vorheriger Vereinbarung separat vergütet werden.

6. BAFA

Eine mögliche Förderfähigkeit wird nicht garantiert. Antragstellung, Bewilligung und Förderbedingungen richten sich nach dem jeweils geltenden Programm. Beratung und private Zertifizierung werden in Leistungsbeschreibung und Abrechnung so getrennt, wie es die aktuelle Förderlogik erfordert.

7. Erfolgsgarantie

Nur wenn ausdrücklich vereinbart, gilt die gesonderte Garantie nach /garantiebedingungen/. Sie betrifft eigene Nachbesserungsleistungen, nicht Entscheidungen unabhängiger Dritter.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Informationen werden zweckgebunden verarbeitet. Besondere Kategorien, Zugangsdaten und hochsensible Sicherheitsinformationen sollen nur über vorab vereinbarte sichere Kanäle bereitgestellt werden.

9. Zertifikatsstatus

Zertifikate können nach den Zertifizierungsbedingungen ausgesetzt, eingeschränkt oder zurückgezogen werden, insbesondere bei wesentlichen nicht behobenen Abweichungen, falschen Angaben oder missbräuchlicher Verwendung.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Haftungsbegrenzungen und salvatorische Regelung sind vor Livegang individuell juristisch zu finalisieren; Codex darf keine pauschal möglicherweise unwirksamen B2C-Klauseln erfinden.