Vor Vertragsverwendung juristisch prüfen. Der Website-Claim darf nicht weiter reichen als diese Bedingungen.
Garantiefall
Ein Garantiefall liegt nur vor, wenn (a) die Erfolgsgarantie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist, (b) eine messbare interne Freigabeschwelle definiert wurde, (c) der Kunde alle vereinbarten Informationen vollständig und rechtzeitig bereitgestellt und Maßnahmen umgesetzt hat und (d) die Schwelle nach der vereinbarten Leistung dennoch nicht erreicht wird.
Garantieleistung
Quality Overview erbringt einmalig eine angemessene Nachbesserungs- und Re-Audit-Runde innerhalb des ursprünglichen Scopes ohne zusätzliches Beratungshonorar. Reisekosten, Drittgebühren und neue Scope-Bestandteile sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich im Angebot steht.
Ausschlüsse
Nicht garantiert werden Entscheidungen von BAFA oder anderen Förderstellen, Behörden, Gerichten, Kunden, Vergabestellen, Plattformen, Akkreditierungsstellen oder externen Zertifizierern; ebenso wenig wirtschaftlicher Erfolg, Zuschläge, Umsatz, Cybersecurity ohne Restrisiko oder die Abwesenheit sämtlicher Fehler.
Änderung der Ausgangslage
Wesentliche Änderungen an Scope, Norm, Organisation, Standorten, Personal, Systemen, Gesetzeslage oder Frist können den Garantierahmen verändern und müssen neu bewertet werden.